Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, das Unternehmen dabei unterstützt, langfristig erkrankte Mitarbeiter erfolgreich in den Arbeitsalltag zu integrieren. Ziel ist es, erneuten Ausfallzeiten vorzubeugen und die Gesundheit sowie Leistungsfähigkeit der Betroffenen zu fördern.
Ein gut durchgeführtes BEM bringt zahlreiche Vorteile für Unternehmen und Mitarbeiter:
-
Förderung der Gesundheit: Individuelle Maßnahmen helfen, die Genesung zu unterstützen.
-
Kostensenkung: Reduktion von Fehlzeiten und Ausfallkosten.
-
Mitarbeiterbindung: Zeigt Wertschätzung und verbessert die Arbeitsatmosphäre.
-
Rechtssicherheit: Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen und Vermeidung von Konflikten.
Wieder eingliedern. Gutes leisten.
Wir unterstützen Unternehmen beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement für langzeitkranke Mitarbeiter. Unsere erfahrenen BEM-Berater zeigen Wege auf, wie die Wiedereingliederung individuell und langfristig leistungsstark gestaltet werden kann.gestaltet werden kann.

-
Was ist Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)?Das Betriebliche Eingliederungsmanagement - BEM - ist eine gesetzliche Vorschrift, die sich an den Arbeitgeber richtet. Sie steht im Sozialgesetzbuch Neun (abgekürzt SGB IX), die genaue Fundstelle dort ist § 167 Absatz 2. BEM hat dabei zum Ziel, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz der/des Betroffenen zu erhalten. Dabei ist es wichtig, dass eine Vorgehensweise in den Unternehmen etabliert wird, die transparent ist und alle betroffenen Beteiligten bei der Umsetzung im Einzelfall unterstützt.
-
Wer darf BEM in Anspruch nehmen?Anspruch haben alle Beschäftigten, die in den letzten zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren, egal ob wiederholt, in kürzeren Fehlzeiten oder ununterbrochen. Die Vorschrift gilt für alle Arbeitgeber, egal wie groß ein Betrieb oder eine Dienststelle ist. Als Arbeitgeberpflicht muss das BEM Gespräch allen länger erkrankten Beschäftigten angeboten werden. BEM ist laut Gesetz ein Angebot für die Mitarbeiter und keine Pflichtveranstaltung. Das heißt: Die Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement ist freiwillig. Wer mitmacht, kann das Betriebliche Eingliederungsmanagement auch unterbrechen oder abbrechen.
-
Wer etabliert BEM im Betrieb und ab wann brauche ich einen BEM-Beauftragten oder ein BEM-Team?Die Größe des Unternehmens spielt für das Angebot BEM keine Rolle. Sofern mindestens eine Person „Beschäftigter“ ist, besteht die Verpflichtung zum BEM. Allerdings muss dafür keine Struktur oder kein System vorgehalten werden. Es reicht, wenn im Einzelfall rechtzeitig ein BEM-Verfahren angeboten wird. Je größer das Unternehmen, desto empfehlenswerter ist es, dem BEM-Prozess ein Mindestmaß an Systematik zu geben. Was der Gesetzgeber sagt: § 167 Abs. 2 SGB IX sieht vor, dass „der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung (...) die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann“, klärt. BEM ist somit eine Pflichtaufgabe des Arbeitgebers. Bei der Konzeption des BEM-Verfahrens hat die Interessenvertretung Mitbestimmungsrechte. Die Mindestbesetzung für das BEM- Team (auch Integrationsteam, Kernteam oder Eingliederungsteam genannt) sieht wie folgt aus: • Arbeitgeber • Interessenvertretung / Betriebsrat • ggf. Schwerbehindertenvertretung (im Falle schwerbehinderter oder gleichgestellter Beschäftigter) Auf der Systemebene wird die Person, die für den BEM-Prozess verantwortlich ist, häufig als „BEM-Beauftragter“ oder „BEM-Koordinator“ bezeichnet. Sie möchten Ihre BEM-Verfahren in professionelle Hände legen und eigene Mitarbeiter nicht dafür freistellen und schulen? Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an unser Kometenzteam.
-
Warum ist Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) so wichtig?Wir von Your Companion erleben es häufig in BEM-Gesprächen, dass Mitarbeiter sich hilflos und ihrer Krankheit ausgeliefert fühlen. Sie wissen oft nicht, welche Schritte zu gehen sind, um die, aus der Erkrankung resultierende, Belastungssituation und Leistungseinschränkung am Arbeitsplatz zu bewältigen. Oftmals fehlt bei den Betroffenen das Wissen, welche Unterstützung ihnen zusteht bspw. durch ihre Krankenkasse oder die Rentenversicherung. Durch eine fehlende sozialversicherungsrechtliche Kenntnis und vielleicht auch aus Unsicherheit wird dann oftmals eine Wartehaltung eingenommen. So verstreicht häufig wertvolle Zeit, die gar zu einer Chronifizierung der Erkrankung führen kann. Hinzu kommt, dass nach monatelanger Krankheit die ersten Schritte zurück am Arbeitsplatz oftmals schwerfallen. Damit Mitarbeitern die Rückkehr an ihren Arbeitsplatz erleichtert werden kann, ist es wichtig, zeitnah die richtigen Schritte und Maßnahmen hin zu einer Betrieblichen Wiedereingliederung einzuleiten. Ihre Vorteile und Chancen von BEM: Arbeitsfähigkeit wiederherstellen und erhalten Belastungen identifizieren und übergreifende Präventivmaßnahmen einleiten Krankheitsbedingte Fehlzeiten oder Kündigungen reduzieren Chronischen Berufskrankheiten vorbeugen Zusätzliche Personalkosten vermeiden Arbeitsplätze gesundheitsgerecht gestalten und so zu einem besseren Betriebsklima beitragen Basierend auf einer Analyse Ihres Unternehmens entwickelt unser Kometenzteam gemeinsam mit Ihnen den Ablauf Ihres Betrieblichen Eingliederungsmanagements oder optimieren Ihr bereits vorhandenes Verfahren. Im Mittelpunkt steht dabei nicht die Diagnose, sondern die Anpassung der Arbeitsbedingungen und -organisation. Die konkreten Maßnahmen sind sehr vielfältig: klassische Beispiele sind medizinische Reha, stufenweise Wiedereingliederung, Anpassung des Arbeitsplatzes, Weiterbildung oder Umschulung. Erfahrungsgemäß können bereits kleine Veränderungen große Erfolge bringen. Da sich die Wiedereingliederung aber immer am konkreten Einzelfall ausrichtet, variieren Inhalte und Länge teils stark. Mal reichen wenige Schritte mit wenigen Beteiligten. Mal ist der Prozess aufwendiger und braucht weitere betriebliche oder außerbetriebliche Partner .
Psychische Gefährdungsbeuteilung
Your Companion bietet eine Psychische Gefährdungsbeurteilung gemäß den Empfehlungen der GDA an. Nach Erfassung der Belastungsfaktoren und Gesundheitsressourcen per Online-Fragebogen, wird ein Analysebericht und Handlungsleitfaden erstellt. Lösungsansätze werden mit Mitarbeitenden erarbeitet und in einem BG-prüfungstauglichen Gesamtbericht inklusive Maßnahmenplan zusammengefasst. Die Ergebnisse werden in einem Workshop vor Ort oder Online vorgestellt.
Arbeitsschutz - Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Der Arbeitsschutz spielt eine zentrale Rolle in jedem Unternehmen. Er dient nicht nur der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern vor allem dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden. Ein gut umgesetzter Arbeitsschutz senkt das Unfallrisiko, reduziert Ausfallzeiten und steigert die Zufriedenheit sowie Produktivität Ihrer Belegschaft.
In Deutschland wird der Arbeitsschutz durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Dieses Gesetz verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu ergreifen und ihre Mitarbeiter regelmäßig über Risiken und Schutzmaßnahmen zu informieren. Zusätzliche Regelungen, wie die DGUV Vorschriften, unterstützen die Umsetzung von branchenspezifischen Sicherheitsstandards.
Ein durchdachtes Arbeitsschutzkonzept bietet zahlreiche Vorteile:
-
Reduzierung von Risiken: Minimierung von Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Gefahren.
-
Rechtssicherheit: Vermeidung von Strafen und Haftungsrisiken durch die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
-
Mitarbeitermotivation: Eine sichere Arbeitsumgebung fördert das Wohlbefinden und die Motivation.
-
Imageverbesserung: Unternehmen, die Arbeitsschutz ernst nehmen, gewinnen das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern.